THG-Quote - Die jährliche Prämie für Ihren E-Roller



Als Halter eines vollelektrischen Fahrzeugs sind Sie jetzt nicht nur umweltfreundlich unterwegs, sondern können damit auch jedes Jahr ein paar hundert Euro verdienen.

Von der THQ-Quote – kurz für Treibhausgasminderungsquote – können auch Privatpersonen und Gewerbekunden profitieren. Ganz unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des E-Rollers. Wichtig ist lediglich, dass Sie einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorweisen können, in dem Sie als Halter eingetragen sind.

Einen Fahrzeugschein benötigen Sie in jedem Fall für einen E-Roller ab der Fahrzeugklasse L3e.

Die Beantragung der THG-Quote kostet Sie in der Regel nur ein paar Minuten Ihrer Zeit, indem Sie bei einem THG-Quotenhändler einfach ein Foto Ihres Fahrzeugscheins hochladen. Eine Übersicht und einen Vergleich über einige der unterschiedlichen Händler bieten beispielsweise folgende Seiten:

-          https://www.verivox.de/elektromobilitaet/thg-quote/vergleich/

-          https://www.electrive.net/2021/12/16/thg-quote-dienstleister-zielgruppen-praemien-der-ueberblick/

 Für Privatpersonen unterliegt der Erlös aus der THG-Quote nicht einmal der Einkommenssteuer. Für Betriebe gilt die Zahlung hingegen als Betriebseinnahme und ist somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig.